Recht und Gerichtsstand
Für Streitigkeiten ist grundsätzlich der gesetzlich zulässige Gerichtsstand
maßgeblich. Der folgende Hinweis beschreibt die vorgesehene Zuständigkeit,
soweit zwingendes Recht nichts anderes bestimmt.
Soweit zulässig, gilt als Gerichtsstand der Sitz von Calodrine in der Schweiz.
Zwingende Zuständigkeiten und zwingende Verbraucherschutzregeln bleiben
vorbehalten.
Für die Nutzung dieser Website gelten die zwingenden Bestimmungen des
anwendbaren Schweizer Rechts. Zwingende Schutzvorschriften am gewöhnlichen
Aufenthaltsort bleiben unberührt.
Nutzer bleiben dafür verantwortlich, SEO-Maßnahmen, Inhalte und Datennutzung an
für sie geltende lokale Vorschriften anzupassen. Calodrine kann keine Prüfung jeder
lokalen Regel übernehmen.